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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf beweglicher Sachen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Net 2000 GmbH erlangen Geltung für alle Verträge, welche die Net 2000 GmbH als Verkäufer von beweglichen Sachen ausweist.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten zwischen der Net 2000 GmbH und dem Kunden als verbindlich vereinbart. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben, selbst bei Kenntnis, keine Gültigkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

 

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Net 2000 GmbH kann das Angebot des Kunden nach ihrer Wahl innerhalb von 14-Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.

 

3. Bestellt der Verbraucher die Ware unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln , werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

 

4. Der Vertragschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertretene ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Dekkungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.

 

Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden ABG per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Widerrufsrecht

 

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:

 

Net 2000 GmbH
Bankstraße 67
40476 Düsseldorf

 

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung berechtigt und verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EURO 40 der Verbraucher selbst, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EURO 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

 

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die Bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als ?neu? verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

 

 

§ 4 Preise

 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die in der Online-preisliste angegebenen Rechnungsbeträge, die sich ab Auslieferungslager des Lieferanten der Net 2000 GmbH verstehen. Hierbei handelt es sich um Nettobeträge. USt. in der jeweils gültigen Höhe sowie andere gesetzliche Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten sowie Kosten für die Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden dem Kunden, wie in der Onlinepreisliste berechnet, zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

2. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

 

3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Verbraucher in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Kann Net 2000 GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist Net 2000 GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

4. Net 2000 GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.

 

5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

7. Schecks werden von Net 2000 GmbH lediglich erfüllungshalber entgegengenommen.

 

§ 5 Lieferzeit

 

1. Soweit mit dem Kunden keine Individualvereinbarung getroffen wird, gelten die Lieferfristen der Net 2000 GmbH dann als eingehalten, wenn der zu liefernde Gegenstand spätestens am letzten Tag der Frist bei dem Besteller eintrifft.

 

Der Übergabe der Ware an den Kunden steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 

2. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Net 2000 GmbH zu vertreten sind, so kann, je nach Sachverhalt, die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware wie auch die durch die Einlagerung anfallenden Kosten dem Kunden überbürdet werden.

 

3. Gerät die Net 2000 GmbH in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens der Net 2000 GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus.

 

§ 6 Gewährleistung

 

1. Ist der Besteller Unternehmer und liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt (Nacherfüllung). Im Falle der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) ist die Net 2000 GmbH dazu verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

 

2. Ist der Besteller Verbraucher, so hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

 

3. Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Unternehmer muss offensichtliche Mängel innerhalb ei-ner Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist. Eine nicht unverzüglich vorgenommene Rüge führt zum Verlust eines Nachlieferungsanspruchs. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

 

4. Schlägt die Mangelbeseitigung (Nacherfüllung) fehl, oder ist die Net 2000 GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die von der Net 2000 GmbH zu vertreten sind, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels, einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, zu.

 

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

 

6. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

 

7. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. (S. 76 ff.)

 

8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

9. Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Waren dar.

 

10. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montageanleitung entspricht.

 

11. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

 

1. Die Net 2000 GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung vor.

 

2. Die Pfändung, etwaige Beschädigungen der Ware oder deren Vernichtung, sowie sonstig Eingriffe Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. (S. 40)

 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, soweit nicht einzelvertraglich diese Arbeiten ausdrücklich von uns übernommen werden.

 

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für die Net 2000 GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der Net 2000 GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

 

5. Wird die Kaufsache mit anderen, der Net 2000 GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Net 2000 GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

 

6. Die Net 2000 GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der, der Net 2000 GmbH zustehenden, Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

7. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

 

8. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

§ 8 Erfüllungsort, Rügeverpflichtung

 

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Net 2000 GmbH.

 

Daran anknüpfend, geht die Gefahr mit Übergabe des Kaufgegenstandes, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Besteller über.

 

2. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Waren auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Verbraucher über.

 

Dies gilt entsprechend für den Unternehmer bzw. Verbraucher auch im Falle der Rücksendung des Kaufgegenstandes nach einer Mängelbeseitigung.

 

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Gewollten der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.